PRAXIS WESTERHORN
                 Praxis für Allgemeinmedizin

 AKUPUNKTURBEHANDLUNGEN


Was kann die Akupunktur?  

Die Akupunktur ist eine wichtige chinesische Heilmethode und wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für verschiedenste Krankheitsbilder als begleitende Therapie empfohlen.  

Geholfen werden kann bei verschiedensten Beschwerden, wie z.B. Migräne, akuten und chronischen Schmerzen, Sehnenerkrankungen, Fibromyalgie, Asthma und Allergien, funktionellen Beschwerden wie Schlaflosigkeit und innerer Unruhe sowie Suchtmittelmißbrauch. Sie eignet sich außerdem als Begleittherapie z.B. bei Krebserkrankungen und nach Operationen.  

Die  Akupunkturbehandlung dieser Krankheitsbilder sind individuelle Gesundheitsleistungen und müssen vom Patienten selbst getragen werden. 

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Akupunkturbehandlung bei Patienten mit chronischen Schmerzen im Bereich des Rückens und der Kniegelenke.  

Wer darf akupunktieren?

Akupunktur ist eine Heilbehandlung und darf nur von qualifizierten Ärzten und Heilpraktikern durchgeführt werden. Für Ärzte gibt es in Deutschland die Zusatzbezeichnung Akupunktur. Dafür muss eine Weiterbildung erfolgen und eine spezielle Prüfung vor der Ärztekammer abgelegt werden. Für die Akupunktur zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen ist die Zusatzqualifikation, Kurse in spezieller Schmerztherapie und psychosomatischer Grundversorgung sowie der jährliche Nachweis zertifizierter Akupunkturfortbildungen notwendig. 

Die Behandlung wird durch Dr. Martin vorgenommen.